Geöffnet ab 01.11.2026 · Termin schon online buchbarAnrufen: 0221-27242990
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Erklärung zur Barrierefreiheit

Zahnarztpraxis Dr. med. dent. P. Dinyarian ist bemüht, diese Website im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) sowie den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Stufe AA barrierefrei zugänglich zu machen.

Geltungsbereich

Diese Erklärung gilt für die Website unter der Domain dieser Praxis einschließlich aller Unterseiten.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist mit den Anforderungen der WCAG 2.1 Stufe AA weitgehend vereinbar. Die Bewertung beruht auf einer internen Selbstbewertung vom 31.08.2026, zuletzt überprüft am 05.10.2026. Diese Erklärung wurde am 31.08.2026 erstellt und am 05.10.2026 aktualisiert.

Nicht barrierefreie Inhalte

Folgende Inhalte sind aus den genannten Gründen möglicherweise nicht vollständig barrierefrei:

- Terminbuchung: Die Online-Terminvergabe erfolgt über den externen Anbieter Availy, dessen Buchungsfenster sich über der Seite öffnet. Auf die Barrierefreiheit dieses Dienstes haben wir keinen Einfluss. Sie können Termine jederzeit alternativ telefonisch unter 0221-27242990 oder per E-Mail an praxis@zahn-holweide.de vereinbaren. - Anfahrtskarte: Die Karte von Google Maps wird erst nach Ihrer Einwilligung per Klick geladen. Sie ist ein Inhalt eines Drittanbieters und ist möglicherweise nicht vollständig barrierefrei bedienbar. Die vollständige Adresse und die Anfahrtsbeschreibung stehen zusätzlich als Text zur Verfügung. - Einzelne Inhalte werden laufend geprüft und fortlaufend nachgebessert.

Feedback und Kontaktangaben

Sie haben Mängel bei der barrierefreien Zugänglichkeit festgestellt oder benötigen Informationen in einer zugänglichen Form? Bitte melden Sie sich bei uns:

Zahnarztpraxis Dr. med. dent. P. Dinyarian Bergisch-Gladbacher-Str. 408 51067 Köln Telefon: 0221-27242990 E-Mail: praxis@zahn-holweide.de

Wir bemühen uns, Ihre Rückmeldung innerhalb von vier Wochen zu beantworten.

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie mit unserer Antwort nicht zufrieden sein, können Sie sich an eine Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsrecht wenden. Für Nordrhein-Westfalen ist die Ombudsstelle bzw. Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz NRW zuständig; die Marktüberwachung nach dem BFSG erfolgt durch die zuständige Marktüberwachungsstelle der Länder (MLBF).

Hinweis: Die konkrete Zuständigkeit sowie die Kontaktdaten der Schlichtungs- bzw. Durchsetzungsstelle sind vor Veröffentlichung rechtlich zu prüfen und hier zu ergänzen. Bitte lassen Sie den gesamten Text vor Veröffentlichung rechtlich prüfen.